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05|06|2014 Düngung von Gewerbeflächen mit Gärresten nicht zulässig
Diese Art der Düngung ist schon lange nicht mehr erlaubt, denn es findet keine bodennahe Ausbringung von Gülle bzw Gärresten statt.
Die BASU Freie Liste für Bildung/Arbeit/Soziales/Umwelt ist erfreut darüber, dass das Umweltamt der Stadt Wilhelmshaven zu der Entscheidung gekommen ist, dass die Düngung der Gewerbeflächen des Jade-Weser-Ports mit Gärresten aus Biogasanlagen nicht zulässig ist. Da es sich nicht um landwirtschaftliche Flächen handelt, ist die Gesetzeslage hier eindeutig.
Ein Vertreter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erläuterte in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Brandschutz wie es zu der Situation kommen konnte und welche Möglichkeiten es für die Zukunft gäbe.
Da die nicht gesetzeskonforme Düngung mit Gärresten dem Umweltamt erst nach einer Anfrage von Barbara Ober-Bloibaum (BASU) im Umweltausschuss bekannt wurde, vereinbarte man für die Zukunft einen runden Tisch zum besseren Informationsaustausch.
Geprüft werden sollen auch nach Auskunft von Referatsleiter Niksa Marusic auf Anfrage von Barbara Ober-Bloibaum die Beschwerden der Anwohner Voslapps wegen der dauernden Lärmbelästigung durch das Sicherheitssignal beim Rückwärtsfahren von Bau- und Firmenfahrzeugen, sowie der nach Meinung der Anwohner erhöhte Lärm der Güterzüge, da durch die Erhöhung der Flugasche-Deponie die Geräusche zurückgeworfen würden.
Auch in diesen beiden Punkten wird die BASU am Ball bleiben.
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